Mittellandkanal

Der Abschnitt des Mittellandkanals (Ems-Weser-Kanal) erstreckt sich von km 202,5 bis km 247,800.

Zusätzlich darf von der Einmündung Elbeseitenkanal bis zum Sperrtor Wasbüttel geangelt werden. Der Kanal ist vor allem für seinen sehr guten Zander und Aal-Bestand bekannt und geschätzt. Doch auch Karpfenfreund können hier auf Ihre Kosten kommen. Als Besonderheit sind auch Quappenfänge möglich.

Kanal free

Achtung: ab 01.01.2021 gelten für den Kanal NEUE Bestimmungen! siehe unten!

  • Auf der gesamten Länge des Streckenabschnittes gibt es diverse Möglichkeiten, um zum Gewäser zu gelangen. Bitte beachtet die entsprechenden Hinweisschilder am Kanal.
  • Das Befahren der Leinpfade mit Kraftfahrzeugen ist verboten

Kartenübersicht der Gesamtstrecke von Pfeil zu Pfeil, Detailansicht unten via google maps

Kanalstrecke komplett

Von km 202,5 - westliche Grenze (Schild beachten):

bis km 247,800 - ostwärtige Grenze (Schild beachten):

Zusätzlich darf von der Einmündung Elbeseitenkanal bis zum Sperrtor Wasbüttel geangelt werden

  • Von km 202,5 bis km 247,800. Zusätzlich darf von der Einmündung Elbeseitenkanal bis zum Sperrtor Wasbüttel geangelt werden.
  • Nicht erlaubt ist das Beangeln und Betreten von folgenden Streckenabschnitten/ Anlagen:
    • Schleusenanlagen
    • Dükeranlagen
    • Hafenanlagen
    • Umschlagstellen
    • Die Schleuseneinfahrten trennenden Längsmolen
    • Schleusenvorhäfen: jeweils 50 m ober- und unterhalb der Schleusenhäupter
    • Sonstige nicht befischbare Strecken
  • Es ist nicht gestattet, von Wasserfahrzeugen zu angeln
  • Es soll vom Leinpfad aus geangelt werden. Liegt dieser mehr als 1 m über dem Wasserspiegel, so darf es von der über der Steinpackung oder sonstigen Uferefestigungen befindlichen Berme aus erfolgen
  • Das Betreten der Schleusen-, Wehr- und Hafenanlagen, landseitigen Leinpfadböschungen und der nach gesetzlichen Betimmungen nicht zu betretenden Bauten und Anlagen ist verboten
  • Es darf an jedem Tag eines jeden Jahres rund um die Uhr geangelt werden.
  • Es sind grundsätzlich die Schonzeiten des Kanals zu beachten!
  • Dieses Gewässer steht allen aktiven Mitgliedern zur Verfügung, die den Nachweis zur abgelegten Fischer-/ Sportfischerprüfung erbringen können.
  • Diese Strecke ist in Pachtgemeinschaft mit der Interessengemeinschaft Mittellandkanal e.V. und steht somit auch allen anderen berechtigten Mitgliedern der IGM zur Verfügung.
  • Die Ausgabe von Gastkarten ist leider nicht möglich.
  • Jugendliche unter 14 dürfen nur in Vobereitung auf die Fischerprüfung, unter Aufsicht einer berechtigten Person mit abgelegter Fischer-/Sportfischerprüfung angeln.
  • Zugelassene Fanggeräte (unmittelbar beaufsichtigt) sind:
    • Handangel mit natürlichem Köder (als Friedfisch oder Raubfischangel)
    • Handangel mit künstlichem Köder(Flugangel zur Friedfisch- oder Raubfischangelei, oder Spinnrute zum Raubfischfang)
    • Es dürfen je Angler höchstens 3 Angelruten mit je einem Haken benutzt werden. Köder nach Wahl.
  • Es ist nicht gestattet
    • während der Hecht- oder Zanderschonzeit Raubfischangeln zu benutzen ausgenommen Tunkfisch mit beweglichem Haken
    • beim Spinnfischen, Tunken und Flugangeln andere Ruten auszulegen
    • Kunstöder mit starrem Haken zu verwenden
    • mit lebendem Köderfisch zu angeln
    • vom 01.02. bis 15.05. eines Jahres mit totem Köderfisch oder Teilen von Köderfischen zu angeln
    • Fische zu hältern
    • wie an unseren Seen auch - Wohnwagen zu nutzen
  • Rutenhalter dürfen nur oberhalb der Uferbefestigung in das Erdreich gesteckt werden.
  • Edelfische dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.
  • Jeder untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fisch ist sofort schonend ins Wasser zurückzusetzen, desgleichen alle im Hochlaich stehenden Fische. Am Mittellandkanal gelten die allgemeinen Mindestmaße des Kanals.
  • Gefangene maßige Fische dürfen grundsätzlich nicht zurückgesetzt werden.
  • Es ist die Gewässerordnung sowie alle weiteren Vorschriften und Hinweise für den Kanal zu beachten !
  • Im Kanal ist die Verwendung einer Senke nicht erlaubt

Achtung: ab 01.01.2021 gelten für den Kanal NEUE Bestimmungen!

Schonzeiten und Mindestmaße:

 ALT:  Fisch   cm   Schonzeit   NEU:   cm   Schonzeit 
   Aal  45      50  
   Hecht  50  15.01.-30.04.    50  01.02.-15.05.
   Zander  50  15.01.-30.04.     45  01.02.-15.05.

 

Weitere Kanaländerungen ab 01.01.2021:

Zugelassene Fanggeräte

Alt: Es dürfen je Angler höchstens 3 Angelruten mit je einem Einfachhaken benutzt werden. Köder nach Wahl.

Neu: Es dürfen je Angler höchstens 3 Angelruten mit je einem Haken benutzt werden. Köder nach Wahl.

Gewässerordnung

Alt: Die Berechtigung zum Fischen besteht nur in Verbindung mit dem Fischereischein oder Personalausweis, sowie dem gültigen Sport - Fischerpass und dem Nachweis der Fischerprüfung.

Neu: Die Berechtigung zum Fischen besteht nur in Verbindung mit dem Fischereischein oder Personalausweis, sowie die aktuelle, eingeklebte Beitragsmarke und dem Nachweis der Fischerprüfung.

Es ist verboten

Alt: vom 15.01. bis 30.04. eines Jahres mit totem Köderfisch oder Teilen von Fischen zu angeln.

Neu: vom 01.02. bis 15.05. eines Jahres mit totem Köderfisch oder Teilen von Fischen zu angeln. 

Impressum und Datenschutz

Öffnungszeiten Vereinsheim (Sprechtage): jeden 1. u 3. Mittwoch im Monat / 18:00 - 20:00 Uhr

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