Wehnsen

 Dungelbeck InselDungelbeck
In der Badesaison, d.h. vom 01.06. bis einschl. 31.08. jeden Jahres ist in der Zeit von 12:00 bis 19:00 Uhr das Angeln grundsätzlich nicht gestattet.

Der Wehnser See ist fischereirechtlich gepachtet und in erster Linie ein Badesee. Mit Liegewiese, Sandstrand, Parkplatz und Kinderspielplatz.
Der Wehnser See liegt im Landschaftsschutzgebiet. Der See kann auf einem extra angelegten Wanderweg umrundet werden.


Der Wehnser Kiessee ist nicht nur ein beliebter Badesee sondern auch ein echter "Allrounder" unter den Angelseen. Hier wird auf ca. 5,8 ha neben der Regenbogenforelle auch Karpfen, Zander, Aal und Hecht gefangen.

Aus Richtung Edemissen im Wehnserhorst rechts Richtung Plockhorst abbiegen und nach etwa 300m rechts in die Straße "Zum Wehnser See" abbiegen. Diese führt direkt zum Gewässer. 

Tiefenkarte in 2D und 3D sind aktuell nicht möglich.

Die Ecke im Nordosten ist Schongebiet und darf nicht beangelt werden (siehe rote Markierung in Grafik).

Karte H1

  • In der Badesaison, d.h. vom 01.06. bis einschl. 31.08. jeden Jahres ist in der Zeit von 12:00 bis 19:00 Uhr das Angeln grundsätzlich nicht gestattet.
  • Lediglich bei Lufttemperaturen unter 20°C darf auch in diesen Zeiten geangelt werden, ohne Badegäste und andere Benutzer des Erholungsgebietes dadurch zu gefährden, zu behindern oder zu belästigen.
  • Der Badebetrieb behält Vorrang.
  • Es sind die Schonzeiten des Vereins zu beachten
  • Dieses Gewässer steht allen aktiven Mitgliedern zur Verfügung
  • Es können drei Handangeln mit beliebiger Köderwahl eingesetzt werden
  • Edelfische dürfen nicht als Köderfische verwendet werden
  • Mindermaßige Fische sind schonenst unmittelbar zurückzusetzen.
  • Es gelten die üblichen Mindestmaße der Vereinsgewässer.
  • Es gelten die üblichen Fangmengen der Vereinsgewässer.

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