Die Fischereiaufsicht informiert 2022

Bitte die Änderungen gegenüber 2021 beachten!

Die Fischereiaufsicht informiert 2022 [update vom 15.06.22]

Die Fischereiaufsicht hat uns gebeten, auf die häufigsten Verstöße gegen unsere Satzung, bzw. die Gewässerordnung hinzuweisen.
Das Ausüben des Angelns in einem Verein funktioniert nur dann, wenn sich "alle Mitglieder" an die Regeln halten. An erster Stelle steht dabei Respekt, Rücksicht und Toleranz unter den Mitgliedern, aber auch gegenüber den Fischereiaufsehern. Wir wünschen uns ein kameradschaftliches Miteinander.

Und dabei spielt auch der Ton eine gewisse Rolle.


Häufige Probleme


Nachtangeln/Ansitz über mehrere Tage:
Ab sofort ist jeder Angler, der über einen längeren Zeitraum seinem Hobby nachgehen möchte, dazu verpflichtet, einen "Klappspaten, Schaufel o.ä“. mitzuführen, um seine biologischen Hinterlassenschaften Zu vergraben. Es dürfen keine Fäkalien (oder Toilettenpapier, Papiertaschentücher und ähnliches) offen zurückgelassen werden. Des Weiteren muss mindestens 1 Müllsack o.ä. mitgeführt werden. Holzkohlereste und allgemeiner Müll sind grundsätzlich mitzunehmen!

 

Erlaubt sind:

- 1 Zelt pro Person
- handelsübliche Anglerzelte (grün, schwarz oder camou) mit herausnehmbarem Boden
- handelsübliche Anglerschirme, auch mit Seitenwand
- Maximum 2 KG Futtermaterial pro Angeltag
- das Grillen mit handelsüblichen, stabilen Grills mit ausreichend hohen Standfüßen
- Besondere Bestimmungen an den öffentlichen Gewässern (Eixe, Wehnsen, Schwanensee) beachten
- Bellyboote nur zum Spinnfischen oder Fliegenfischen nur an Gewässer Vöhrum II unter Beachtung der Bestimmungen des Gewässerhandbuches. Bellybootangler haben Rücksicht auf Uferangler, sowie besondere Rücksicht auf die Fauna und Flora am Gewässer zu nehmen. Ausbringen von Montagen und Futter ist verboten.


Nicht erlaubt sind:
- andere Zelte als oben erwähnt, Pavillions, Tarps oder Folien
- offene Feuer
- Betreten von Inseln, auch nicht bei Niedrigwasser, Angler weisen Besucher darauf hin
- das Hältern von Fischen (auch Köderfische)
- Während der Raubfischschonzeit das Angeln mit Köderfischen oder Teilen davon, sowie Kunstköder über 8 cm Länge
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen
- Das Vorfüttern an anderen Tagen als dem Angeltag
- Das Anfüttern mit einer Menge von mehr als 2 KG Futtermaterial pro Tag


Grundsätzlich sind Futterboote und Boote, bzw. Wasserfahrzeuge aller Art verboten!!!
Auch Drohnen zum Ausbringen von Futter oder Montagen sind verboten!!!

 

Wohnwagen/-mobile


Wohnwagen sind ab oder angehängt verboten. Wohnmobile sind erlaubt, da sie als Fahrzeug deklariert sind. Der Abstellplatz darf jedoch nicht den Eindruck eines Campingplatzes vermitteln, d.h. keine festen Stützen, kein aufgebautes Vorzelt, Sonnenschutz ect..
Ein Fahrzeug, das das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t überschreitet, ist nicht gestattet!
Bei länger anhaltendem Regen ist das Befahren der Wege auf dem Grundstück zum Gewässer nicht gestattet. Im Zweifel muss der Angler sich vorab am geplanten
Zielgewässer umschauen, ob das Befahren der Wege ohne die Wege zu beschädigen möglich ist.
Für einen angerichteten Schaden ist jedes Mitglied persönlich verantwortlich.

 

Halten, Parken und Befahren der Gewässer
Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehen Parkplätzen o. Wegen abgestellt werden. Parken außerhalb dieser Flächen ist dann nicht gestattet, es sei denn, es wird nur gehalten zum Aus- oder Einladen. Dabei sind die Umstände vor Ort zu beachten. Außerhalb unserer Flächen gilt grundsätzlich die StVO.
An vielen Gewässern ist es gestattet, direkt am Angelplatz zu parken. Hier ist es wichtig, das Fahrzeug immer parallel zum Ufer abzustellen, um ein mögliches Rollen in das Gewässer zu verhindern.
Des Weiteren müssen Fahrzeuge und deren Anhänger so abgestellt werden, dass andere Mitglieder nicht behindert werden. Außerdem ist auf die Umwelt zu achten. Ölende Fahrzeuge haben am Gewässer nichts zu suchen.

Allgemeines:

Jedes Mitglied sollte sich ab und an auf unserer Homepage informieren.
Hier werden insbesondere Angelverbote, Gewässersperren, Termine für Veranstaltungen etc. veröffentlicht. Sollte sich daher irgendetwas verändern, was unseren Verein betrifft, werdet ihr auf unserer Homepage informiert.


Bei Missachtung unserer Regeln sind die Fischereiaufseher berechtigt die Papiere einzuziehen!


Auch ist jedes Mitglied berechtigt, sich den Mitgliedsausweis und die aktuelle Fangkarte einer vor Ort aktiv angelnden Person bei Verdacht zeigen zu lassen, um Verstöße namentlich machen zu können.

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